ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Davon abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Auf Vordrucken maschinell erstellte Bestätigungen ohne eigenhändig vollzogenen Namensunterschriften genügen diesem Formerfordernis.

1. Vertragsabschluss

Ein Vertrag wird erst mit unserer Auftragsbestätigung wirksam. Spätestens mit der Annahme der bestellten Waren erkennt der Besteller unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen an. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers verpflichten uns nicht. Auftragsänderungen für Sonderfertigungen können nach Auftragsannahme bzw. Produktionsbeginn nicht mehr berücksichtigt werden.

2. Preise

Die Preise sind freibleibend und verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, ab unserem Betrieb ausschließlich Verpackung und Fracht. Die Berechnung erfolgt zu den am Liefertag geltenden Preisen Rabatten, gegebenenfalls Zöllen und zuzüglich der derzeit gültigen Mehrwertsteuer.

3. Lieferzeit und -menge

Lieferzeiten sind freibleibend. Festtermine müssen ausdrücklich als solche von uns schriftlich bestätigt werden.
Bei Artikeln, die im Kundenauftrag besonders gefertigt werden, sind wir zu Mehr- oder Minderlieferung von 10% berechtigt. Die Mehr- oder Mindermenge wird entsprechend berechnet. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn innerhalb der Lieferfrist die Ware unser Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die uns die Lieferung nicht nur vorübergehend erschweren oder unmöglich machen- hierzu gehören ins- besondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen usw. auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten-, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; Schadensersatzansprüche des Bestellers bestehen wegen eines solchen Rücktritts nicht.

4. Versand und Gefahrenübergang

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen, wenn nicht anders vereinbart. Es gilt die Incoterms® 2010 Klausel ?ab Werk/ ex works" (deutsche Fassung).

5. Zahlungen

Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug spesenfrei zu leisten. Bei Zahlung innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto, sofern der Besteller mit der Zahlung anderer Forderungen nicht im Rückstand ist. Der Käufer kommt spätestens 10 Tage nach Fälligkeit unserer Forderung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Bei Erstlieferung ohne Warenkreditversicherungsschutz ist Vorauskasse obligatorisch.

6. Eigentumsvorbehalt

Der Liefergegenstand verbleibt in unserem Eigentum (Vorbehaltsware) bis sämtliche Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Besteller voll beglichen sind. Wird der Liefergegenstand durch den Besteller zu einer einheitlichen Sache verbunden, so gilt als vereinbart, dass uns der Besteller anteilmäßig Miteigentum an der neuen Sache überträgt und diese unentgeltlich für uns verwahrt.
Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch schon jetzt alle Forderungen ab, die aus dem Weiterverkauf gegen seine Abnehmer entstehen. Er bleibt widerruflich ermächtigt, die Forderungen aus dem Weiterverkauf einzuziehen. Bei Zahlungsverzug ist der Besteller verpflichtet, die Vorbehaltsware auf unser Verlangen herauszugeben. Wird die Vorbehaltsware gepfändet oder werden unsere Rechte in anderer Weise durch Dritte beeinträchtigt, so hat uns der Besteller unverzüglich zu benachrichtigen. Die Kosten hierfür trägt der Besteller.

7. Gewährleistung

Gewährleistung erfolgt auf eine dem Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit der Ware in Konstruktion, Material und Werkarbeit gemäß den Garantiebestimmungen des Lieferwerkes. Gewährleistungsansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist. Es wird keine Gewähr übernommen für Mängel, die aus folgenden Gründen entstanden sind: unsachgemäßer oder ungeeigneter Gebrauch des Liefergegenstandes, unsachgemäße Montage oder Reparatur, mangelhafte Wartung; Veränderungen am Liefergegenstand und dessen Demontage, sofern nicht vorher durch uns schriftlich zugestimmt wurde.
Der Abnehmer ist nicht davon befreit, selbst die Eignung unserer Ware für den beabsichtigten Verwendungszweck zu prüfen. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist verkürzt sich bei ordnungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes im 2 Schichtbetrieb um 25 % , und im 3-Schichtbetrieb um 50 %. Den Besteller trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt seiner Feststellung und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb acht Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel hat er unverzüglich nach Ihrer Feststellung schriftlich anzuzeigen. Für Mängel der Ware leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Nachbesserung durch den Besteller bedürfen ausdrücklich und schriftlich unserer Genehmigung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller den Kaufpreis mindern oder nach Ablauf einer angemessen Frist vom Vertrag zurücktreten. Bei nur geringfügiger Vertragswidrigkeit bzw. geringfügigen Mängeln steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Der Besteller hat keine Ansprüche auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder auf Ersatz von Mangelfolgeschäden.

8. Haftung und Verjährung

Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir - auch für unsere Erfüllungsgehilfen und leitenden Angestellten - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt auf den bei Vertragsabschluss voraussehbaren Schaden.
Vertragliche Ansprüche, die dem Besteller gegen uns aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware entstehen, verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware.

9. Konstruktionsänderungen/ Produktangaben

Konstruktionsänderungen im Interesse des technischen Fortschritts behalten wir uns vor, falls diese keine änderungen der Funktion mit sich bringen. Der Besteller ist verpflichtet, nicht offenbar oder zulässig offenbar gewordene Kenntnisse und Informationen aus der Geschäftsbeziehung mit uns vertraulich zu behandeln. An Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechtrechte vor. Bei Aufträgen, deren Ausführung von uns Entwicklungsarbeiten erfordert, erwirbt der Besteller kein Erfinder- oder sonstige Schutzrechte an den Arbeitsergebnissen, den entwickelten Gegenständen oder an den Einrichtungen zur Herstellung dieser Gegenstände

10. Storno

Bei Stornierung eines bereits erteilten Auftrages fallen Stornokosten von mind. 25 % an, abhängig des Produktionsfortschrittes können diese auch höher liegen.

11. Warenrückgabe

Rücksendungen bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Gerichtsstand ist bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Backnang. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Käufers zu klagen.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Teile dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen rechtsunwirksam sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.